Honorar und Kostenerstattung

Auf dieser Seite finden Sie neben meiner Honorarliste für homöopathische Behandlungen auch Informationen zur Kostenerstattung durch gesetzliche und private Krankenversicherungen und durch die Beihilfe sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit von homöopathischen Behandlungen.

Ich biete Therapieplätze zu vergünstigten Bedingungen oder kostenfrei an. Diese sind gedacht für Menschen, die sich die von mir angebotene Therapie momentan nicht leisten können. Da kein Anspruch auf solch einen Platz besteht, sprechen Sie mich bei Bedarf bitte an.

Homöopathische Erstanamnese

Umfassende Anamneseerhebung nach homöopathisch- individuellen Gesichtspunkten mit schriftlicher

Aufzeichnung zur Einleitung einer homöopathischen Behandlung.

(GebüH 2/ GOÄ 30- Zeitaufwand ca. 120 - 180min.)                                            180,- bis 240,- €

Bei Säuglingen und Kindern bis 14Jahren (Zeitaufwand ca. 60 - 120min.) 80,- bis 160,- €


Homöopathische Repertorisation

Einschließlich Fallanalyse/ Repertorisation mit Gewichtung der charakteristischen

psychischen und physischen Zeichen und Symptome des jeweiligen Krankheitsfalles,

unter Berücksichtigung der Modalitäten und Begleitsymptome, zur Auffindung des homöopathischen

Einzelmittels. (GebüH 2b- Zeitaufwand 60 – 120min)                                          90,- bis 180,- €


Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung

(GebüH 1+4/ GOÄ 3+6 - Zeitaufwand 30 - 60 min.)                                                   45,- bis 90,- €


Homöopathische Folgeanamnese

Folgeanamnese unter laufender Behandlung nach den Regeln der

Einzelmittelhomöopathie zur Beurteilung des Verlaufs und Feststellung

weiteren Vorgehens, einschließlich schriftlicher Aufzeichnung

(GebüH 2/ GOÄ31- Zeitaufwand ca. 60 - 120min.)                                                 90,- bis 120,- €


Telefonate und E-Mails:

Verlaufskontrolle, Beratung etc. per Telefon oder schriftlich:

                                je nach Aufwand
                                         5,- bis 30,- €

Folgeanamnese, telefonisch oder schriftlich:

                              wie Praxis-Termin

Bei Kontakt nach 20 Uhr sowie an Wochenenden oder Feiertagen erlaube ich mir, einen Aufschlag zu berechnen.

Im Sinne einer sorgfältigen und qualitativ guten Behandlung weise ich darauf hin, dass Telefonate oder Korrespondenz per E-Mail eine Behandlung sinnvoll ergänzen, aber den persönlichen Kontakt nicht ersetzen können.


Homöopathische Akutanamnese

Akutanamnese nach den Regeln der klassischen Homöopathie inklusive

Fallanalyse, Repertorisation und Verschreibung

(GebüH 2/GOÄ 31- Zeitaufwand 30 - 60min)                                                               45,- bis 90,- €


Umfassende Untersuchung

In der Regel Bestandteil der Erstanamnese

(GebüH 2b oder 1/GOÄ8- Zeitaufwand 15-30min.)                                                  20,- bis 30,- €


Zuschlag für Hausbesuch incl. Anfahrtspauschale                                                                 25,- €


Kosten für Arzneimittel:

Homöopathische Arzneimittel sind im Vergleich zu konventionellen Medikamenten sehr günstig und reichen meist über einen langen Zeitraum. In den meisten Behandlungsfällen bewegen sich die Preise im Bereich von einigen Euro pro Monat.


Kostenerstattung:

Private Krankenversicherungen bieten Tarife an, in denen die Kosten homöopathischer Behandlungen durch Heilpraktiker zumindest teilweise übernommen werden. In welcher Höhe genau, das hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft und von Ihrem speziellen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich, bis zu welcher Grenze und unter welchen Bedingungen Ihnen die Kosten erstattet werden!

 

Auch Beihilfe-Versicherte haben Anspruch auf eine Teilerstattung der Behandlungskosten.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen bisher leider nicht. Es gibt nur wenige Ausnahmen: So erstattet die IKK Südwest die Kosten für homöopathische Behandlungen bei qualifizierten Leistungserbringern (sowohl Ärzte als auch SHZ zertifizierte Heilpraktiker) immerhin bis zu 150,- Euro, bei mitversicherten Familienangehörigen bis 300,- Euro. Einige andere Krankenkassen erstatten zwar teilweise die Kosten, aber nur wenn die homöopathische Behandlung von einem Vertragsarzt durchgeführt wurde. Diese Regelung erscheint aus Patientensicht nicht sehr sinnvoll, da viele Ärzte nur eine vergleichsweise kurze homöopathische Ausbildung absolviert haben, während die Behandlung durch einen homöopathisch jahrelang ausgebildeten Heilpraktiker von diesen Krankenkassen nicht anerkannt wird. Aber das ändert sich vielleicht noch - die IKK Südwest macht das ja schon vor.

 

Hier finden sie eine Argumentationshilfe, um auch Ihre Krankenkasse auf Erstattungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen.

 

Als Abhilfe bietet sich derzeit der Abschluss einer Zusatzversicherung an. Viele Versicherungsgesellschaften führen mittlerweile sehr kostengünstige und interessante Tarife im Angebot. Es lohnt sich, sich über Zusatzversicherungen für Heilpraktiker schlau zu machen und zu vergleichen!


Steuerliche Absetzbarkeit von Behandlungskosten:

Auch wenn Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht oder nicht voll übernimmt, so gibt es dennoch eine Möglichkeit zur finanziellen Entlastung: Sie können die Behandlungskosten nämlich bei der Steuer angeben!

Der Bundesfinanzhof in München entschied in seinem Urteil vom 26. Februar 2014 (Aktenzeichen VI ZR 27/13), dass die Kosten auch für homöopathische Behandlungen grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden können. Diese Behandlungen müssen vorab NICHT von einem Amtsarzt oder vom medizinischen Dienst der Krankenkassen abgesegnet werden, es reicht die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.

 

Den Text des Urteils finden Sie HIER, eine Erläuterung dazu HIER.