Kosten und Kostenerstattung

Auf dieser Seite finden Sie neben meiner Honorarliste für homöopathische Behandlungen auch Informationen zur Kostenerstattung durch gesetzliche und private Krankenversicherungen und durch die Beihilfe sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit von homöopathischen Behandlungen.

Honorarliste für Homöopathische Behandlung:

 

Seit geraumer Zeit mache ich mit meinem dreistufigen Tarifmodell, welches sich am Haushaltsnettoeinkommen orientiert, gute Erfahrungen. Bitte ordnen Sie sich selber ehrlich einer der Einkommensgruppen zu und teilen Sie mir dies beim ersten Termin mit.

 

Einkommensgruppen

Normalpreis (gültig für Privatversicherte und bei Haushalts-Netto-Einkommen ab EUR 2000.- (plus EUR 200.- pro Kind)

Für Patienten mit Haushalts-Netto-Einkommen von unter EUR 2000.- (plus EUR 200.- pro Kind)
- außer Privatversicherte -

Für Patienten mit Haushalts-Netto-Einkommen von unter EUR 1300.- (plus EUR 200.- pro Kind)
- außer Privatversicherte -

Erstanamnese (inkl. Repertorisation) Erwachsene

EUR 240,-

EUR 190,-

EUR 130,-

Erstanamnese (inkl.Rep.)

Kinder bis 14J.

EUR 190,-

EUR 150,-

EUR 90,-

Akut- und Folgebehandlungen

EUR 50,-  - 100,-

EUR 40,-

EUR 30,-

Beratung zwischendurch

EUR 15,- pro angefangenen

10 Minuten

EUR 12,- pro angefangenen 10 Minuten

EUR 10,- pro angefangenen 10 Minuten

 

Hausbesuche, schriftliche Berichte etc. berechne ich im Rahmen der üblichen Vergütungen.

Honorarliste für Homöopathische Behandlung:

 

Seit geraumer Zeit mache ich mit meinem dreistufigen Tarifmodell, welches sich am Haushaltsnettoeinkommen orientiert, gute Erfahrungen. Bitte ordnen Sie sich selber ehrlich einer der Einkommensgruppen zu und teilen Sie mir dies beim ersten Termin mit.

 

Einkommensgruppen

Normalpreis (gültig für Privatversicherte und bei Haushalts-Netto-Einkommen ab EUR 2000.- (plus EUR 200.- pro Kind)

Für Patienten mit Haushalts-Netto-Einkommen von unter EUR 2000.- (plus EUR 200.- pro Kind)
- außer Privatversicherte -

Für Patienten mit Haushalts-Netto-Einkommen von unter EUR 1300.- (plus EUR 200.- pro Kind)
- außer Privatversicherte -

Erstanamnese (inkl. Repertorisation) Erwachsene

EUR 240,-

EUR 190,-

EUR 130,-

Erstanamnese (inkl.Rep.)

Kinder bis 14J.

EUR 190,-

EUR 150,-

EUR 90,-

Akut- und Folgebehandlungen

EUR 50,-  - 100,-

EUR 40,-

EUR 30,-

Beratung zwischendurch

EUR 15,- pro angefangenen

10 Minuten

EUR 12,- pro angefangenen 10 Minuten

EUR 10,- pro angefangenen 10 Minuten

 

Hausbesuche, schriftliche Berichte etc. berechne ich im Rahmen der üblichen Vergütungen.

Telefonate und E-Mails:

Verlaufskontrolle, Beratung etc. per Telefon oder schriftlich:

je nach Aufwand
EUR 5,- bis 30,-

Folgeanamnese, telefonisch oder schriftlich:

wie Praxis-Termin

Bei Kontakt nach 20 Uhr sowie an Wochenenden oder Feiertagen erlaube ich mir, einen Aufschlag zu berechnen.

 

Im Sinne einer sorgfältigen und qualitativ guten Behandlung weise ich darauf hin, dass Telefonate oder Korrespondenz per E-Mail eine Behandlung sinnvoll ergänzen, aber den persönlichen Kontakt nicht ersetzen können.

Kosten für Arzneimittel:

Homöopathische Arzneimittel sind im Vergleich zu konventionellen Medikamenten sehr günstig und reichen meist über einen langen Zeitraum. In den meisten Behandlungsfällen bewegen sich die Preise im Bereich von einigen Euro pro Monat.


Kostenerstattung:

Private Krankenversicherungen bieten Tarife an, in denen die Kosten homöopathischer Behandlungen durch Heilpraktiker zumindest teilweise übernommen werden. In welcher Höhe genau, das hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft und von Ihrem speziellen Tarif ab. Bitte erkundigen Sie sich, bis zu welcher Grenze und unter welchen Bedingungen Ihnen die Kosten erstattet werden!

 

Auch Beihilfe-Versicherte haben Anspruch auf eine Teilerstattung der Behandlungskosten.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Kosten für Heilpraktiker-Behandlungen bisher leider nicht. Es gibt nur wenige Ausnahmen: So erstattet die IKK Südwest die Kosten für homöopathische Behandlungen bei qualifizierten Leistungserbringern (sowohl Ärzte als auch Heilpraktiker) immerhin bis zu 150,- Euro, bei mitversicherten Familienangehörigen bis 300,- Euro. Einige andere Krankenkassen erstatten zwar teilweise die Kosten, aber nur wenn die homöopathische Behandlung von einem Vertragsarzt durchgeführt wurde. Diese Regelung erscheint aus Patientensicht nicht sehr sinnvoll, da viele Ärzte nur eine vergleichsweise kurze homöopathische Ausbildung absolviert haben, während die Behandlung durch einen homöopathisch jahrelang ausgebildeten Heilpraktiker von diesen Krankenkassen nicht anerkannt wird. Aber das ändert sich vielleicht noch - die IKK Südwest macht das ja schon vor.

 

Als Abhilfe bietet sich derzeit der Abschluss einer Zusatzversicherung an. Viele Versicherungsgesellschaften führen mittlerweile sehr kostengünstige und interessante Tarife im Angebot. Es lohnt sich, sich über Zusatzversicherungen für Heilpraktiker schlau zu machen und zu vergleichen!


Steuerliche Absetzbarkeit von Behandlungskosten:

Auch wenn Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht oder nicht voll übernimmt, so gibt es dennoch eine Möglichkeit zur finanziellen Entlastung: Sie können die Behandlungskosten nämlich bei der Steuer angeben!

Der Bundesfinanzhof in München entschied in seinem Urteil vom 26. Februar 2014 (Aktenzeichen VI ZR 27/13), dass die Kosten auch für homöopathische Behandlungen grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend gemacht werden können. Diese Behandlungen müssen vorab NICHT von einem Amtsarzt oder vom medizinischen Dienst der Krankenkassen abgesegnet werden, es reicht die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.

 

Den Text des Urteils finden Sie HIER, eine Erläuterung dazu HIER.