Selbstverpflichtungserklärung

Ein alter Grundsatz therapeutischen Handels lautet:

"Zu allererst nicht schaden!"

Patientenschutz und Patientensicherheit haben also absoluten Vorrang.

Daher ist mir in meiner Arbeit als Heilpraktikerin in Lübeck eine qualitativ gute und ethisch verantwortungsvolle Behandlungspraxis sehr wichtig.

Aus diesem Grund habe ich mich den Richtlinien der SHZ (Stiftung Homöopathie Zertifikat) verpflichtet. Hier deren Selbstverpflichtungserklärung für Therapeuten:

 

Ich verpflichte mich, in meiner homöopathischen Arbeit als Heilpraktikerin die folgenden Qualitätsmerkmale zu beachten:

  • Meine homöopathischen Verschreibungen erfolgen nach dem Ähnlichkeitsprinzip
  • Erfolgte Aufklärung des Patienten (medizinisch, wirtschaftlich, zur geplanten Behandlung) sowie erfolgte Vereinbarungen, Anamnese, Arzneiwahl, Folgeverschreibungen, Fallverlauf und Kennpunkte der Beratung werden nachvollziehbar dokumentiert.
  • Ich verordne Einzelmittel auf Grundlage der Symptome, die durch Arzneimittelprüfungen am Gesunden, toxikologische Erkenntnisse oder klinische Erfahrungen bekannt sind.
  • Durch eine umfassende Anamnese und einen nachvollziehbaren Wegoder Fallanalyse individualisiere ich das Krankheitsgeschehen meiner Patienten. Vorerkrankungen und familiäre ERkrankungen werden einbezogen, wenn die methodische Vorgehensweise das erfordert.
  • Alle therapeutischen Entscheidungen, wie
    • Arzneiwahl, Potenzwahl, Anwendung und Dosierung der Arznei,
    • Beratung und Anweisungen,
    • mögliche begleitende Maßnahmen
    • Folgeverschreibungen
    • Vergabe von Folgeterminen oder Bitte um Rückmeldungen werden für jeden Behandlungsfall angepasst an:
      • Lebensumstände und Lebensweise des Patienten
      • Beobachtung und Beurteilung von Arzneireaktionen und Behandlungsverlauf, sowie
      • praktische Gegebenheiten
    • Ich nehme meine medizinische Sorgfaltspflicht ernst und beachte die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
    • Im Sinne des Patientenschutzes, einer reflektierenden therapeutischen Grundhaltung und einer würdigen Berufsausübung verpflichte ich mich, meine Tätigkeit an den Maßgaben der Ethik-Richtlinie der SHZ auszurichten.